Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Handelsvertretungen, die Vermittlung von Geschäftskontakten, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Land- und Industriemaschinen, technischen Ausrüstungen und Ersatzteilen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Güter handelt, ferner der Im- und Export sowie Transithandel und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, einschließlich Schulung von Bedienungs- und Wartungspersonal.