Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Das Betreiben von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen gemäß Sozialgesetzbücher V, Xl und XII in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oder-Spree und bei Bedarf in weiteren Landkreisen. Daneben bietet die Gesellschaft sozialpädagogische Familienhilfe, Beratungs- und Betreuungsdienste auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit, der Bildung, der Mahlzeitendienste sowie Betreiben von altersgerechten Wohnformen an. Vorgenannte Leistungen werden insbesondere gegenüber den in § 53 AO genannten Personen erbracht.