| Gegenstand | Das Betreiben von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen gemäß Sozialgesetzbücher V, Xl und XII in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oder-Spree und bei Bedarf in weiteren Landkreisen. Daneben bietet die Gesellschaft sozialpädagogische Familienhilfe, Beratungs- und Betreuungsdienste auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit, der Bildung, der Mahlzeitendienste sowie Betreiben von altersgerechten Wohnformen an. Vorgenannte Leistungen werden insbesondere gegenüber den in § 53 AO genannten Personen erbracht. |