| Gegenstand | Das Betreiben einer Einrichtung zum Zwecke der Förderung und Durchführung von Maßnahmen in der Kinder-, Jugend- und Familiennaherholung sowie der Bildungs- und Erziehungsarbeit entsprechend des § 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie des § 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).
Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch
- die Bereitstellung von Angeboten und Plätzen für die Freizeitgestaltung und Naherholung von Kindern, Jugendlichen und Familien, vor allem aus dem Land Brandenburg und Berlin;
- die Verwirklichung von Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit;
- die Durchführung von Kinderferienlagern, Exkursionen und Sportfesten;
- die Unterstützung von Maßnahmen der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit dem Ziel, die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner politischer, sozialer, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung wirkungsvoll zu verbinden. |