| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 09.10.1934 aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 26.06.1998 AZ: N 205/98)
Von Amts wegen eingetragen. |
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