Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Dienstleistungen auf landwirtschaftlichem und kommunalem Gebiet. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen.