| Gegenstand | -die Nutzung des besessenen Vermögens
-der Aufnahme von Ökonomischen- und Handelskontakten mit Partnern, aus dem Inland und Ausland, der Entwicklung der Handelstätigkeit
-dem Erwerb und Verkauf, der Verpachtung, der Vorpfändung oder einer anderen Nutzungsart, der Verwaltung des Vermögens nur nach der Zustimmung des Gründers,
-der Führung der Handelstätigkeit in Deutschland im Gegenstandsbereich der im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde |