Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
-die Nutzung des besessenen Vermögens
-der Aufnahme von Ökonomischen- und Handelskontakten mit Partnern, aus dem Inland und Ausland, der Entwicklung der Handelstätigkeit
-dem Erwerb und Verkauf, der Verpachtung, der Vorpfändung oder einer anderen Nutzungsart, der Verwaltung des Vermögens nur nach der Zustimmung des Gründers,
-der Führung der Handelstätigkeit in Deutschland im Gegenstandsbereich der im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde