| Gegenstand | Direkte und unmittelbare Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere durch ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung;
In Beratungsstellen soll u. a. Kindern, Jugendlichen, Eltern, Bezugspersonen durch verschiedene sozialpädagogische Angebote (Einzel- bzw. Gruppengespräche, Therapien u. ä.) die individuelle Hilfe in erzieherischen und sonstigen Fragen gegeben werden. Im Rahmen der stationären Angebote sollen Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen sozialpädagogischen Wohngruppen außerhalb ihrer Familien ständig untergebracht und professionell betreut werden. Der Schul- und Berufsausbildung junger Menschen werden u. a. trägerinterne Schulprojekte sowie Bildungsveranstaltungen dienen. Mit pädagogischem Fachpersonal soll u. a. der Schulverweigerung von Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt werden. In Kleinstgruppen soll individuell die Motivation zum Schulbesuch und die Vermittlung von Lerninhalten und möglichst die Erlangung von Schulabschlüssen erfolgen. In Vorbereitung und Begleitung einer beruflichen Ausbildung sollen durch abgestimmte sozialpädagogische Maßnahmen Jugendliche motiviert und unterstützt werden, eine berufliche Regelausbildung aufzunehmen und möglichst abzuschließen. In Ergänzung der Regelausbildung sollen auch sozialpädagogisch ausgerichtete Berufsausbildungsprojekte trägerintern initiert werden. |