| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch ihre director vertreten.
Solange nur ein director vorhanden ist, ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere director bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere director bestellt sind, durch Beschluss diese oder einzelne von ihnen zur Einzelvertretung ermächtigen. |