| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Solange Herr Wolfgang Schüler Gesellschafter ist, steht ihm die alleinige Geschäftsführung als Sonderrecht zu. Ist Herr Wolfgang Schüler nicht mehr Gesellschafter, steht Frau Heidemarie Schüler das Sonderrecht zu, den oder die Geschäftsführer zu benennen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss das Recht zur Einzelvertretung übertragen werden. Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Solange Herr Wolfgang Schüler Geschäftsführer ist, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und stets einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigten dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen |