| Gegenstand | - Gegenstand des Unternehmens ist:
- Erwerb von Immobilien
- Entwicklung und Erschließung sowie Bebauung von eigenen Grundstücken, einschließlich der Vergabe entsprechender Aufträge
- Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken
- Beratung und Betreuung von Unternehmen, insbesondere Unternehmensgründungen, Unternehmensverkauf und Unternehmensbewertung
- Beratungs- und Schulungsleistungen aller Art
- Dienstleistung und Handel jeder Art, sofern keine gesonderte Genehmigung hierfür erforderlich ist und kein Handel mit genehmigungspflichtigen Waren vorliegt
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind.
Sie kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und solche Unternehmen übernehmen und Verwaltungsdienstleistungen für diese erbringen.
Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. |