Die Gesellschaft ist wegen eines Mangels aufgrund des rechtskräftigen Feststellungsbeschlussses vom 01.03.2018 gemäß §§ 262 Abs. 1 Nr.5,289 Abs. 2 Nr.2 AktG, § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG aufgelöst.
Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten.
Gegenstand
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V. m. § 57 Abs. 3 StBerG.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.