| Gegenstand | die Förderung, Führung und Verwaltung von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialdienstes, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen und sozialen Versorgung wie der sozialen Arbeit auch im ambulanten, komplementären, teilstationären und stationären Bereich; Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen 2. Die Gesellschaft dient der Umsetzung der Verbandsgrundsätze des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. 3. Zur Verwirklichung dieser Ziele soll die Gesellschaft vor allem Einrichtungen wie Kontakt- und Beratungsstellen, Tagesstätten, betreute Wohnformen, ambulant-aufsuchende Dienste, Wohnstätten, Wohnheime, Selbsthilfe- und Zuverdienstfirmen, Tageskliniken, ergotherapeutische Praxen, häusliche Krankenpflege, Fahrdienste gründen, betreiben, sich an solchen beteiligen, gleich in welcher Rechtsform diese betrieben werden; die Trägerschaft und/oder den Betrieb von Krankenhäusern, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen der ambulanten, komplementären, der stationären und teilstationären medizinischen und sozialen Versorgung übernehmen; Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die in derartigen vorgenannten Einrichtungen tätig sind bzw. tätig werden wollen 4. Die Gesellschaft hat weiter die Aufgabe, gewonnene diagnostische, therapeutische und sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln, zu analysieren und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 5. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert wird, soweit diese Maßnahmen und Geschäfte nicht gegen die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verstoßen. 1. Die Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen, Familien und alten Menschen mit persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten, um sachkundige und zeitgerechte soziale Arbeit zum Wohl der Gesellschaft und der einzelnen Menschen zu leisten. |