| Gegenstand | (1) Die Carl-Thiem-Klinikum gGmbH (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zwecke der Körperschaft sind
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
- die Förderung der Altenhilfe;
- die Förderung des Wohlfahrtswesens.
(3) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
- die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie die Geburtshilfe durch hochqualifizierte ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen;
- den Betrieb und die Unterhaltung eines Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben, Zweckbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 95 bzw. 311 Abs. 2 SGB V;
- Wahrnehmung von Aufgaben der gesundheitlichen Prävention und Gesundheitsfürsorge;
- die Erbringung von Leistungen der ambulanten und stationären Pflege;
- den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen, die in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen. Mindestens zwei Drittel der Leistungen kommen notleidenden bzw. gefährdeten Personen im Sinne des § 53 AO zu Gute; den Betrieb eines Betriebskindergartens bzw. zweckgebundene Zuschüsse an einen Kitabetreiber;
- die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten;
- die Durchführung von Aus- und Weiterbildung;
- die Durchführung von Lehre und Studium;
- die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben;
- den forschungsbasierten Innovations- und Technologietransfer zwischen dem klinischen Alltag und der Gesundheitswirtschaft;
- die Unterstützung des Trägers des Rettungsdienstes bei der Erbringung rettungsdienstlicher Aufgaben;
- die planmäßige Erbringung von Kooperationsleistungen gemäß § 57 (3) AO (insbesondere die Erbringung ärztlicher, medizinischer, labor-, betriebs- und hygieneärztlicher Leistungen, Nutzungsüberlassungen von Räumen, Inventar, Geräten und Parkplätzen, Bereitstellung von Medien, Erbringung von Konzernführungsleistungen sowie Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Verwaltung, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Datenschutz, IT- Dienstleistungen, Bereitstellung und Überlassung von Personal und Erbringung sonstiger Dienstleistungen, Beschaffung und Lieferung von Waren durch den Zentraleinkauf und die Krankenhausapotheke u.a.) an andere steuerbegünstigte Körperschaften des Konzerns CTK, an die Stadt Cottbus, den Landkreis Spree-Neiße sowie folgende gemeinnützige Einrichtungen: Spremberger Krankenhaus GmbH, Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH, Naemi- Wilke-Stift Krankenhaus und lutherische Diakonissen-Anstalt, MVZ - Poliklinik Spremberg GmbH, DRK-Rettungsdienst Schlesische Oberlausitz gGmbH, Technische Akademie Wuppertal e.V., DRK Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH, FC Energie Cottbus e.V., Lausitz Klinik Forst GmbH, Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH unter Beachtung der Regelungen des § 91 (5) BbgKVerf sowie
- alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. |