| Gegenstand | die Ausführung von Bauleistungen im Bereich des Maurer- und Betonhandwerks auf den Gebieten des Neubaus, der Sanierung, Instandhaltung und Repararatur von Bauwerken des Hoch-, Tief- und Landschaftsbaus. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand des Unternehmens kann auch die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften sein. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |