Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß § 260 InsO überwacht. Durch Beschluss vom 24.06.2021 ist die Gesellschaft zum satzungsgemäßen Geschäftsjahr zurückgekehrt.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Handel und die Dienstleistung mit Software Produkten, der Handel mit Waren aller Art sowie die Beratung in diesen Bereichen. Ausgenommen sind nicht im Gegenstand erwähnte erlaubnispflichtige Geschäfte.