Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer und Hauptgeschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Hauptgeschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme der Bauträgerschaft; Bauplanungsarbeiten, Bauberatung und Baubetreuung; die Errichtung, der Erwerb sowie die Verwaltung, Vermietung oder Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken; der Erwerb und die Vermietung von Baumaschinen und Baufahrzeugen sowie die Durchführung von Hoch- und Tiefbauleistungen in den Gewerken Abbruch, Erdbau, Beton- und Stahlbeton und im Maurer- und Zimmererhandwerk, schlüsselfertiges Bauen als Generalunternehmer