| Gegenstand | Die Förderung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, die allgemeine Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und insbesondere auch von Kinder und Jugendlichen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, das Betreiben von Kindertagesstätten als Sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder verschiedener Altersstufen tagsüber gefördert, erzogen, gebildet und betreut werden,
das Betreiben von freien Schulen als Bildungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. |