Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung von Bauplanungsunterlagen; die Bauleitung; die Baubetreuung; die Erstellung von Statik; die Erstellung von Baugutachten und Beweissicherungen; der Vertrieb und die Errichtung von Fertigteilhäusern und Massivhäusern; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung; der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowohl im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als auch in fremden Namen und auf fremde Rechnung sowie deren Veräußerung, die Bauplanung, Baubetreuung, Vertrieb und Errichtung von schlüsselfertigen Häusern; die Durchführung von Bauträgermaßnahmen