HRB 6097 AG Cottbus · aktuell
Historischer Auszug
L + S Bohrgeräteservice GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Det
7
andelsregister
des
Amtsgerichts
Cottbus
Registernummer
der
Firma:
HRB
6097
C5
a)
Gesellschaftsvertrag
b)
sonstige
Rechtsverhältnisse
Grund-
oder
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Prokura
Stammkapital
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Gesamtprokura
mit
einem
"Geschäftsführer
weiteren
Prokuristen:
Lutz
Langer,
25.000
EUR
Wirth
Service
GmbH
Ist
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
einzeln.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
gemeinschaftlich
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
b)
Der
Gesellschaftsvestrag
ist
am
29.
Ma%
2000
abgeschlossen
und
am
I
de.
28.
August
2900
vor
Eintragung
geändert
wefden.
c)
die
Erbringung
von
Serviceleistungen
für
Erdbohrgeräte
und
Baumaschinen
sowie
die
Vermittlung
dieser
Maschinen
und
Geräte.
b)
|
wilfried
Kroppen,
geb.
18.04.1949,
Gesellschaft
einzeln
und
darf
im
Namen
"der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
mit
sich
al
Vertreter
Dritter
Rechtsgeschäfte
vornehmen.
)
|
)
2’,
‚pr
6.
Oktober
2000

Lädt...
Handelsregister
des
Amtsgerichts
Cottbus
Nr.
der
Ein-
tragung
Grund-
oder
Prokura
Stammkapital
a)
Gesellschaftsvertrag
b)
sonstige
Rechtsverhältnisse
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
Lutz
Langer
ist
nicht
mehr
Prokurist.
Ami
wilfried
Kroppen
ist
nicht
mehr
Geschäftstührer.
Einzelprokura:
Diana
Schutte,
geb.04.Februar
1966,
Welzow.
Lutz
Langer,
Welzow,
bestellt.
geb.
19.September
1951,
ist
zum
Geschäftsführer
Er
vertritt
die
Gesell-
schaft
einzeln
und
darf
im
Namen
der
Gesellschaft
mit
sich
im
eigenen
Namen
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
Rechtsgeschäfte
vornehmen.
lErung
des
Gesellschafts-
Versammlung
2002
hat
die
|
Eintragung
und
Bestätigung
b)
Bemerkungen
03.04.03
.-
Kranig
Nu,
b)
Gesellschaft£-
(Stammkapital)
vertrag
Bl.51
ff
SB
Beschluss
Fortsetzung
auf
dem
Bl.
44
ff
SB
ten
BI
t