| Gegenstand | Betrieb von Kopfstellen und Kabelnetzen, insbesondere auf der Netzebene 3 , und die Belieferung von Netzebene 4 -Betreibern mit Rundfunksignalen und sonstigen Dienstleistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens , das Halten von Beteiligungen sowie der Erwerb , der Besitz, die Verwaltung, der Betrieb und die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen im Bereich der Rundfunk-, Fernseh- Telefonsignalübertragung und Telekommunikation mittels Antennen- und Kabeltechnik. |