Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Im- und Export von Wirtschaftsgütern aller Art, außer genehmigungspflichtiger Wirtschaftsgüter auf eigene oder fremde Rechnung sowie Organisation, Planung und Durchführung von Geschäften aller Art, insbesondere Außenhandel