| Gegenstand | die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG damit vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar sind, sind ausgeschlossen, insbesondere Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 StBerG und unabhängig davon jede gewerbliche Tätigkeit |