Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muß dieser Steuerberater sein.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG damit vereinbaren Tätigkeiten, insbesondere die wirtschaftliche Beratung von Unternehmen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar sind, sind ausgeschlossen, insbesondere Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 StBerG und unabhängig davon jede gewerbliche Tätigkeit