Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
a) der Abbau von Kiesvorkommen, der Handel mit Kies, die Deponierung von Erden und unkontaminiertem Bauschutt sowie die Veredelung von Kiesmaterialien,
b) Fuhrleistungen, Erdbewegungen und Abbrucharbeiten,
c) Baustoffhandel.