| Gegenstand | a) Das Errichten und Betreiben von Einrichtungen sowie das Führen von Diensten und Projekten zur therapeutischen Versorgung, zur sozialen Kommunikation und zum Marketing sowie zu speziellen Fertigungsbereichen u.a. im Leichtmetallbau.
b) Das Ergreifen und Fördern von Maßnahmen, die eine nachhaltige präventive, rehabilitative und integrative Wirkung besitzen. Die Gesellschaft ist weiterhin
berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung zu übernehmen.
c) Das Betreiben anderer Unternehmen und das sich Beteiligen an anderen Unternehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
d) Die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu Gunsten von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter/-innen sowie Auszubildenden.
e) Die finanzielle Förderung der vorbezeichneten Maßnahmen und Projekte. |