| Gegenstand | (1) Das Betreiben des öffentlichen Personen- Nahverkehrs (ÖPNV) gemäß § 42, 43 PBefG und des Schülerverkehrs gemäß Freistellungsverordnung im Verkehrsraum des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Ihr obliegt die Koordinierung der Verkehrsleistungen zwischen verschiedenen Trägern. Die Gesellschaft unterstützt den Landkreis Oberspreewald-Lausitz bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg. Sie unterhält keinen eigenen Fahrzeugpark zur Durchführung von öffentlichen Nahverkehrsaufgaben.
(2) Hierzu gehört insbesondere die Gestaltung des Liniennetzes bei weitgehender Einbeziehung des Schülerverkehrs in den allgemeinen Linienverkehr und Erarbeitung eines Gesamtfahrplanes auf der Basis eines abgestimmten Bedienungsstandards.
(3) Die Gesellschaft erstellt, entwickelt und verwendet ein einheitliches Tarif-, Verkaufs- und Informationssystem.
(4) Sie gewährleistet Einheitlichkeit bei Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und der Herausgabe eines Gesamtfahrplanes.
(5) Die Vergabe von Aufträgen durch die Gesellschaft erfolgt unter Beachtung der für den Gesellschafter geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Soweit es das geltende Recht zulässt, beauftragt die Verkehrsgesellschaft Unternehmen, die ihren Firmenhauptsitz im Landkreis Oberspreewald-Lausitz haben.
(6) Die Gesellschaft kann Interessengemeinschaften und Verbänden beitreten. |