| Gegenstand | Der Betrieb eines Statikbüros für Bauwesen, sämtliche Ingenieurleistungen im Bauwesen, einschließlich der Errichtung von weiteren Außenbüros. Eine Beteiligung an Gesellschaften oder Einzelunternehmen im Bauhauptgewerbe ist ausgeschlossen. Weiterhin sind alle Beteiligungen, die berufrechtlich einem Prüfingenieur für das Bauwesen untersagt sind, ausgeschlossen. |