| Gegenstand | (a) der Erwerb, die Bebauung, die Renovierung, die Veräußerung und die Verwaltung, insbesondere Vermietung und Untervermietung von Grundbesitz aller Art sowie Verpachtung; (b) die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen und gewerblichen Räumen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime, Eigentumswohnungen, Teileigentum und gewerbliches Eigentum sowie deren Verpachtung; (c) die Übernahme von Gemeindesanierungen, Erschließungs- und Planungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung aller Art; (d) die Vornahme von Handelsgeschäften, insbesondere solcher Handelsgeschäfte, die mit den vorstehenden Ziffern (a) - (c) in Verbindung stehen; (e) die Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen und -beteiligungen sowie die Vermittlung derselben. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung dieses Geschäftszwecks notwendig sind oder nützlich erscheinen. |