Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) der Erwerb, die Bebauung, die Renovierung, die Veräußerung und die Verwaltung, insbesondere Vermietung und Untervermietung von Grundbesitz aller Art sowie Verpachtung; (b) die Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen und gewerblichen Räumen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime, Eigentumswohnungen, Teileigentum und gewerbliches Eigentum sowie deren Verpachtung; (c) die Übernahme von Gemeindesanierungen, Erschließungs- und Planungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung aller Art; (d) die Vornahme von Handelsgeschäften, insbesondere solcher Handelsgeschäfte, die mit den vorstehenden Ziffern (a) - (c) in Verbindung stehen; (e) die Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensübertragungen und -beteiligungen sowie die Vermittlung derselben. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung dieses Geschäftszwecks notwendig sind oder nützlich erscheinen.