Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
den Erwerb, die Finanzierung, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, soweit sie nicht eine gesetzliche Genehmigung erfordert. Weiterhin kann die Gesellschaft die Koordination, die Leitung und die Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung weiterer Holdingfunktionen übernehmen.