| Gegenstand | Maßnahmen anzuregen, zu unterstützen und/oder durchzuführen, die der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Landkreises Elbe-Elster dienen. Dabei arbeitet das Unternehmen mit allen in der Region tätigen Einrichtungen gleicher Zielsetzung sowie den entsprechenden Stellen des Landes Brandenburg eng zusammen. Die den Gemeinden kraft Selbstverwaltungsrecht zustehenden Befugnisse bleiben hiervon unberührt. Der regionalen Wirtschaftsförderung obliegen insbesondere folgende Tätigkeiten: Analysen über die Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur einzelner Regionen und Standorte, Information über Standortvorteile und Förderungsmaßnahmen der betreffenden Region, Information über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Europäischen Union, Anwerbung und Ansiedlung von Unternehmen, Beratung und Betreuung von Kommunen und ansiedlungswilligen Unternehmen in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen, Beratung bei der Beschaffung von Gewerbegrundstücken in Zusammenarbeit mit der örtlichen Gemeinde, Beschaffung und Veräußerung von Grundstücken zur Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, Vermietung oder Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen an Existenzgründer für einen beschränkten Zeitraum (bis zu fünf Jahren), einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen (z.B. Technologiezentren), Förderung überbetrieblicher Kooperationen, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, z. B. durch Förderung von Maßnahmen, die dem Aufbau, Erhalt bzw. Ausbau von Beschäftigungsstrukturen, vor allem der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen dienen, oder Einrichtung, Koordinierung und Übernahme von Trägerschaften projektbezogener Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (dazu zählt nicht die Tätigkeit der sogenannten Beschäftigungsgesellschaften), Durchführung oder Förderung der Sanierung von Altlasten für Zwecke der Ansiedlung, Erhaltung oder Erweiterung von Unternehmen, allgemeine Förderung des Fremdenverkehrs durch Werben für die Region. |