| Gegenstand | 1.
Die Verwaltung von eigenen Immobilien, Anlagen und Kapitalbesitz.
2.
Der An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und Wirtschaftsgütern jeglicher Art, die keiner Genehmigung nach
§ 34 c GewO bedürfen, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger
Geschäfte.
3.
Die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Wirtschaftsgütern sowie Consulting Gerüstbau. |