| Gegenstand | Der Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung, die Errichtung, die Vermietung, die Verwaltung sowie der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr, Generalübernehmer oder Bauträger im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung. Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnispflicht nach § 34 c GewO unterliegen,werden nicht ausgeführt. |