Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Der Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betrieb des örtlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere des Linien-, Schüler- und Behindertenverkehrs