| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen, die strategische Steuerung von Tochterunternehmungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran beteiligen oder
ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen |