| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Grundbesitz im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen vom Gegenstand des Unter-nehmens sind jeweils solche Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |