| Gegenstand | Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, sowie Förderung von Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 7 AO), Förderung von Umweltschutz sowie Klimaschutz (Abs. 2 Nr. 8 AO) und Förderung von Feuerschutz (Abs. 2 Nr. 12 AO), insbesondere durch
- Forschung zu im Klimawandel zukunftsfähigen Baumarten und ihre Verwendung im Waldumbau,
- Weiterbildungsveranstaltungen, in denen die Forschungsergebnisse an Waldinteressierte weitergegeben werden,
- Förderung des Klimaschutzes durch Waldumbauprojekte hin zu einem resilienten Wald sowie des Umweltschutzes durch Artenschutzmaßnahmen,
- Förderung des Feuerschutzes durch Instandsetzung von Waldwegen und Waldbrandstreifen. |