| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Der Geschäftsführer, der zugleich Alleingesellschafter ist, ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |