| Gegenstand | Beteiligung an anderen Unternehmen, die Neugründung von Gesellschaften und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Zur Verwaltung eigenes Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft die Erbringung von Beratungsleistungen unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Vermögensbeteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Recht- oder Steuerberater sowie jedwede Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf. |