| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen beteiligen, sie erwerben und sie gründen. |