| Gegenstand | Der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Projektierung sowie die Errichtung von Wohn- und Gewerbegebäuden durch Einschaltung von Subunternehmern, deren Veräußerung im Ganzen oder in Form von Wohnungs- oder Teileigentum, unmittelbar oder unter Mitwirkung von Immobilienmaklern; sowie der Erwerb, die Sanierung, Modernisierung und anschließende Veräußerung von bebauten Wohnimmobilien und Wohneigentum; Tätigkeit als Bauträger im Sinn § 34 c Gewerbeordnung soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt |