| Gegenstand | Die Erbringung gesetzlich umsatzsteuerfreier Pflegesachleistungen, gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Pflege- und Betreuungsdienste.
Das bedeutet im einzelnen u.a. die Errichtung und Betreibung eines häuslichen Pflegedienst und einer Tagespflegeeinrichtung, zur pflegerischen Versorgung und sozial kultureller Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
a) Im Häuslichen Pflegedienst erfolgt die häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), die Erbringung von Pflegesachleistungen ab dem Pflegegrad 2 (§ 36 SGB V), die Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI bis zu 56 Tage pro Jahr, die Versorgung hilfebedürftiger Menschen durch fachliches Pflegepersonal, mit ergänzenden Vermittlungen in Tages- oder stationäre Pflegeeinrichtungen (§39 SGB XI). Es werden für Pflegegeldempfänger zur Erfüllung der Pflichtberatung Beratungsbesuche gem. § 37 Abs 3 SGB XI gewährt. Betreuungsleistungen werden gem. § 45 b SGB XI erbracht. Die Errichtung der Tagespflege und die Betreuung erfolgt mit qualifiziertem Beförderungsservice, sozialen Aktivitäten und einer Speisen- und Getränkeversorgung.
b) Die Gesellschaft kann zusätzliche Leistungen u.a. in der individuellen Nachsorge, der Urlaubspflege und in der Sterbebegleitung, und Unterstützung in Behördenangelegenheiten, der Vermittlung von Therapien, Beförderungsdiensten erbringen.
c) Eine rechtliche Betreuung gem. § 1903 BGB wird ausgeschlossen.
d) Die Erbringung anderer umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen wird ausgeschlossen.
Die Gesellschaft beteiligt sich an der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung nach PflAPrV & BBiG und erfüllt die gesetzlichen Fortbildungspflichten nach den Maßstäben der Deutschen Krankenhausgesellschaft. |