| Gegenstand | Der nationale und internationale Handel sowie der Im- und Export von Waren aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt Dienstleistungen und Tätigkeiten jeglicher Art zu erbringen, die mit dem Handel und Vertrieb von Waren im Zusammenhang stehen. Dies umfasst alle Vertriebs- und Geschäftskanäle, die Gründung von Tochtergesellschaften, Beteiligung sowie Kooperationen und sonstige Maßnahmen zur Förderung des Unternehmenszwecks. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, andere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |