| Gegenstand | Erwerb und die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Verwertung von Immobilien und von Unternehmensbeteiligungen und die Nutznießung aus Immobilien und aus Unternehmensbeteiligungen, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |