Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Erwerb, Halten, Aufwerten, Vermieten/Verpachten und Verkauf von Immobilien, (kein Immobilienhandel).