| Gegenstand | Bohrungen aller Art, insbesondere Erdwärmebohrungen und Brunnenbaubohrungen, der Bau und die Einrichtung und Unterhaltung von Erdwärmeeinrichtungen, von Brunnen, von Energieerzeugungsanlagen, von Wassergewinnungs- und -verwertungsanlagen, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |