| Gegenstand | sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Verwertung von Immobilien und von Kapitalanlagen und von Unternehmensbeteiligungen und die Nutznießung aus Immobilien, aus Kapitalanlagen und aus Unternehmensbeteiligungen soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |