| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO),
die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO),
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO),
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO),
die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO) sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO)
Zweck der Gesellschaft ist es insbesondere, die Slawenburg, als Adaptation einer ursprünglich existierenden slawischen Fliehburg bei Raddusch, Ortsteil der Stadt Vetschau/Spreewald, als Museum, Veranstaltungs-, Forschungs- und Erlebnisort, dauerhaft zu betreiben und damit nachhaltig zu erhalten und einer breiten bundes-deutschen und internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies soll insbesondere auch im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Dreiländerregion der Lausitz zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik stattfinden. Mit der Anlage sowie der dazugehörigen museumspädagogischen Dauerausstellung mit archäologischen Funden und der weitläufigen Außenanlage werden mehreren Themen angesprochen. Es wird insbesondere
das ur- und frühgeschichtliche Leben bis hin in die Neuzeit in der Niederlau-sitz dargestellt,
die slawische Kultur in ihrer historischen Gestalt gezeigt und erforscht; dar-über hinaus wird sie in ihrer aktuellen Form gepflegt und es wird zu ihrer modernen demokratischen Entwicklung im 21. Jhrd. beigetragen;
durch den Teilschwerpunkt der Ausstellung auf die Tagebauarchäologie eine regionale kulturlandschaftliche Auseinandersetzung mit Bezügen zu den klima-tischen Entwicklungen bis heute dargeboten sowie
die brandenburgische Niederlausitz als ein historischer Ort der Völkerwande-rung vorgestellt.
Mit alldem ist die Anlage ein Ort der Verständigung, ein Ort der internationalen Begegnungen, ein Ort der Kreativität, des schulischen und außerschulischen Lernens und des Erlebens, womit die Gesellschaft als Betreiberin zur Aufklärung und Bildung sowie zu einem kulturell und gesellschaftlich vielfältigen Europa beiträgt.
Die unter Ziffer 2.1 genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch
die bauliche Instandsetzung und Instandhaltung der Anlage als Kulturgut,
den Betrieb der Dauerausstellung,
die Einrichtung von Sonderausstellungen,
die Erstellung und Veröffentlichung von Informationsmaterial,
die Durchführung von Seminaren, Workshops und Bildungsveranstaltungen,
die Durchführung von sonstigen Veranstaltungen aller Art,
die Ausstellung von Kunstobjekten sowie
das Vorantreiben der Digitalisierung im Bereich musealer Tätigkeit sowie in den Bereichen Unterricht, Bildung und Aufklärung.
Der Satzungszweck kann auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechs zur Förderung der Zwecke gemäß den Ziffern 2.1 und 2.2 verwirklicht werden.
Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. |