| Gegenstand | Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach dem KWG, dem WplG, dem KAGB oder der GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt. |