Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen aller Art, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach dem KWG, dem WplG, dem KAGB oder der GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.