| Gegenstand | ist die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Gegenstand haben, beteiligen, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |