| Gegenstand | Die Arbeitnehmerüberlassung von qualifiziertem Personal in Heilberufen. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst. Hierbei werden Fachkräfte an Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens vermittelt. Die GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung einzuhalten und durch qualifiziertes Personal zur Verbesserung der Patientenversorgung beizutragen. |