Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Arbeitnehmerüberlassung von qualifiziertem Personal in Heilberufen. Zu den Heilberufen zählen diejenigen Berufe, deren Tätigkeit die Heilung von Krankheiten und die medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten erfasst. Hierbei werden Fachkräfte an Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens vermittelt. Die GmbH verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung einzuhalten und durch qualifiziertes Personal zur Verbesserung der Patientenversorgung beizutragen.