Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Der Gegenstand umfasst zudem die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen für Dritte, einschließlich Vermittlung, Organisation und Durchführung von Geschäften im Auftrag Dritter. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen, dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten sowie dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten.