| Gegenstand | ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Der Gegenstand umfasst zudem die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen für Dritte, einschließlich Vermittlung, Organisation und Durchführung von Geschäften im Auftrag Dritter. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Gesetz über das Kreditwesen, dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten sowie dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten. |